Reit- und Fahrverein
1876 AMELSBÜREN e.V.
Anlage Reitplatz/Halle Nutzungsplan Reitordnung Anfahrt Arbeitsdienst

HALLEN-, REIT- und BETRIEBSORDNUNG

Disziplin, Ordnung und Sauberkeit sollten für alle Mitglieder und Gäste oberstes Gebot sein, um einen optimalen Reitbetrieb sowie die Erhaltung unserer Reitanlage zu gewährleisten.

Damit sich jeder in unserem Verein wohl fühlt, haben wir nachstehend einige Regeln zusammengestellt. Missverständnisse sollen hierdurch vermieden werden.

Sollte Euch auffallen, dass sich mal jemand nicht daran hält, wird ein freundlicher Hinweis und ein paar nette Worte an den Vereinskollegen bestimmt nicht missverstanden!

1. Allgemeines:
Die Benutzung der Reitanlage ist ausschließlich Mitgliedern erlaubt.

Das Reiten und die sonstige Benutzung der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr.

Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.

Jeder Benutzer der Reitanlage ist mitverantwortlich für die ordentliche Abwicklung des Reitbetriebs. Den Anordnungen der Reitlehrer und der Vorstandsmitglieder des RV 1876 Amelsbüren ist Folge zu leisten.

Die Halle, der Eingangsbereich, die Anbindeplätze und die Parkplätze sind sauber zu verlassen; Pferdemist etc. muss entfernt werden.

Der letzte Benutzer der Reitanlage muss beim Verlassen alle Lichter ausschalten und alle Türen (ab)schließen.

Das Betätigen der Beregnungsanlage ist Unbefugten untersagt.

Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich einem der Vorstandsmitglieder zu melden und zu ersetzen.

Anträge und Beschwerden sind an ein Vorstandmitglied zu richten.

Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Im Reiterstübchen sind Hunde unerwünscht!

Die Weiden sind nur für eingestallte Pferde. Beim rein- und rausbringen ist unbedingt auf Sicherheit zu achten.

Pkws und Fahrräder sind auf dem Parkplatz vor der Reithalle abzustellen.

Pkws mit Anhägern sollten so geparkt werden, dass Türen und der Waschplatz zugänglich sind.

Nach der Benutzung der Sprünge auf dem Springplatz, sind alle Stangen wieder in die Ständer einzuhängen.

Bitte beachtet im Sommer den Umbauplan für den Parcours auf dem Springplatz!

Das Auf- und Abbauen des Springparcours im Winter zu den Trainingszeiten ist nur gemeinschaftlich zur Zufriedenheit aller möglich.

Die Einhaltung des Arbeitsdienstes ist für alle aktiven Reiter Pflicht. Tauschen des Arbeitsdienstes ist möglich; bei Nichterscheinen sind 20 Euro zu zahlen.

Wer trotz mehrmaliger Verwarnung gegen die Hallen-, Reit- und Betriebsordnung verstößt,kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

2. Reitordnung:
Das Reiten mehrerer Pferde in einer Halle erfordert von allen Reitern Rücksichtnahme und reiterliche Kameradschaft. Vieles regelt sich durch Höflichkeit von selbst. Um einen reibungslosen Ablauf in der Halle zu gewährleisten, sind nachstehende Punkte zu beachten.

Vor dem Betreten der Reithalle ist: "Tür frei" zu rufen. Nachdem "Ist frei" gerufen wurde, die Tür weit öffnen, mit dem Pferd in die Halle ziehen, die Tür wieder schließen und in den Mittelpunkt eines Zirkels stellen. Dort wird auf- und abgesessen. Auch die Aufsteighilfe steht zum Aufsitzen zur Verfügung.

Im Schritt ist der Hufschlag freizuhalten; linke Hand hat Vorrang vor rechter Hand, ebenso ganze Bahn vor dem Zirkel und den Wechsellinien.

Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbei geritten.

Sind mehr als sechs Reiter im der Bahn, sollte auf einer Hand geritten werden.

Jeder Reiter kann dann mit dem Ausruf: "Handwechsel bitte!" einen Wechsel wünschen.

Springen außerhalb der Trainingszeiten ist nur mit Einverständnis der übrigen Reiter gestattet. Hindernisse möglichst nur im Mittelpunkt der Bahn aufstellen und vor jedem Sprung rechtzeitig "Sprung frei" rufen.

Nach dem Benutzen der Sprünge sind Stangen und Ständer wieder an den vorgesehenen Plätzen zu lagern.

-> Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen springen.

Ein Hallenbelegungsplan ist am schwarzen Brett ersichtlich, während des Reit- oder Voltigierunterrichts dürfen keine anderen Pferde in der Bahn gearbeitet werden.

Einzelunterricht ist grundsätzlich verboten und Bedarf in Ausnahmefällen der Zustimmung des Vorstandes.

Sind mehr als zwei Reiter in der Bahn, darf nur mit Einverständnis der anderen Benutzer longiert werden. Auf dem Außenviereck und dem Springplatz ist das Longieren untersagt. Auschließlich auf dem Longierplatz (Paddock) darf draußen longiert werden.

Der Aufenthalt von Zuschauern in der Bahn stört, es gibt Aufenthaltsräume.

Pferdeäpfel in der Halle oder auf dem Außenviereck sind unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen.

Ebenso ist jeglicher Müll nach der Benutzung zu entfernen.

Alle Reiter unter 18 Jahren müssen eine splittersichere Reitkappe mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung tragen. Alle Reiter müssen geeignete Schuhe, die den Knöchel fixieren und einen kleinen Absatz haben, tragen. Springen ohne geeignete Reitkappe ist grundsätzlich verboten.

Alle Pferde, die auf dieser Reitanlage geritten werden, müssen über eine Reitpferde - Haftpflichtversicherung verfügen.

Damit alles in Ordnung, Sicherheit und Harmonie abläuft, ist es dringend erforderlich, das diese Hallen-, Reit- und Betriebsordnung von jedem beachtet und eingehalten wird.

Der Vorstand

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STALLORDNUNG

Disziplin, Ordnung und Sauberkeit sollten für alle Mitglieder und Gäste oberstes Gebot sein, um einen optimalen Reitbetrieb sowie die Erhaltung aller Anlagen und Einrichtungen im Verein zu gewährleisten. Damit Ihr auch mit eurem und/oder unseren Pferden wohl fühlt, haben wir nachstehend einige Regeln für die Stallungen auf der Vereinsanlage zusammengestellt. Missverständnisse sollen hierdurch vermieden werden. Sollte Euch auffallen, dass sich mal jemand nicht daran hält, wird ein freundlicher Hinweis und ein paar nette Worte an den Stallkameraden bestimmt nicht missverstanden!

Grundsätzlich ist es nur Vereinsmitgliedern vorbehalten ihre Pferde in den Stallungen des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e.V. einzustellen. Das Einstellen von fremden Pferden in unseren Stallungen, auch vorübergehend, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes.

Während der Stallmonate (1. November bis 30. April) stehen die Weiden nicht zur Verfügung (Absprache bzgl. Wetterlage ist möglich). Die Absprache hat mit dem Vorstand zu erfolgen und zwar ausschließlich mit diesem. Für die Benutzung der Weiden gilt grundsätzlich, dass nur die vom Vorstand freigegebenen Weiden benutzt werden dürfen. Pferde die auf die Weide gestellt werden, müssen ein Halfter tragen.

Dass sich jeder Einsteller regelmäßig um sein Pferd kümmert, Gesundheits-, Pflegezustand überprüfen, für genügend Bewegung sorgen, usw.-, ist selbstverständlich.

Sauberkeit im Stall und auf dem Gelände ist oberstes Gebot. Wer Hufe in der Stallgasse auskratzt oder sonst irgendwo Schmutz hinterlässt, muss diesen sofort beseitigen. Für die Ordnung und Sauberhaltung sind die Boxenmieter und die Reiter verantwortlich.

Wer Pferde auf die Weide stellt, bzw. reinholt, hat auch hier dafür zu sorgen, dass die Wege wieder gesäubert werden. Mistkarren, -gabeln, Besen und Schaufeln etc. sind schnellstmöglich an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen. Es besteht sonst Verletzungsgefahr!

Vereinseigentum ist sorgfältig zu behandeln, dazu gehört auch das Säubern nach Gebrauch.

Für die Sauberkeit im Stallbereich sind die Boxenmieter verantwortlich. Die Sattelkammer ist von allen Boxenmietern in selbstständiger Abstimmung sauber zu halten.

Das regelmäßige Reinigen der Boxen, Spinnweben entfernen, Tränke und Krippe säubern, etc., obliegt den Einstellern. Hier ist für ständige Sauberkeit zu sorgen. Zu einem vom Vorstand festgelegten Zeitpunkt sind die Boxen einmal jährlich zu streichen, die Fenster sind regelmäßig zu putzen.

Das komplette Entmisten der Boxen erfolgt regelmäßig, je nach Witterung, und nach individueller Terminabsprache mit dem Vorstand.

Wer den Außenwaschplatz oder den Waschplatz in den Stallungen benutzt, hat dafür Sorge zu tragen, dass hier keine Hinterlassenschaften der Pferde, egal welcher Art, liegen bleiben.

Reitutensilien, Putzkästen, etc. gehören in die Schränke oder Sattelkammer. Es sollte nicht mehr als nötig in der Stallgasse vorhanden sein. Futterbehältnisse sind verschlossen zuhalten. Medikamente, Pflegeprodukte, usw. für die Pferde dürfen nur in abschließbaren Behältnissen, vornehmlich in den Schränken/Sattelkammer gelagert werden. Sie sollten keinesfalls in der Stallgasse zugänglich sein.

-> Vergiftungsgefahr!

Während der Fütterungszeiten soll die Stallgasse möglichst freigehalten werden. Wenn dies nicht möglich ist, folgen wir den angemessenen Anweisungen des Futtermeisters, (Pferd an die Seite oder kurzfristig in die Box stellen) damit dieser seiner Arbeit möglichst ungehindert nachkommen kann.

Die Pferde sind nur an den dafür vorgesehenen Anbindern bzw. grundsätzlich an der eigenen Box und nach Möglichkeit nur kurzzeitig, anzubinden. Ein Sicherheitsabstand zwischen den angebundenen Pferden ist zu beachten.

Es versteht sich von selbst, dass man Pferde nicht am Zügel anbindet oder unbeaufsichtigt getrenst stehen lässt.

Das Rennen, Reiten, Radfahren, etc. ist in der Stallgasse, sowie im Außenbereich der Stallungen verboten.

Das Rauchen und der Umgang mit Feuer in der Stallgasse und überall wo Heu und Stroh oder sonstige brennbare Materialen gelagert werden ist strengstens untersagt!

Die Stall- und/oder Gittertüren und Gitterfenster sind (insb. nachts) zu verschließen bzw. geschlossen zu halten. Die Einsteller sind hierfür verantwortlich.

Der Letzte, der Abends die Stallungen verlässt, ist dafür zuständig, dass die Sattelkammer und alle Türen verschlossen und die Lichtquellen ausgeschaltet werden.

Absolute Stallruhe ist in der Zeit von abends 22.30 Uhr bis morgens 6.00 Uhr.

Damit alles in Ordnung, Sicherheit und Harmonie abläuft, ist es dringend erforderlich, das diese Stallordnung von jedem beachtet und eingehalten wird.

Der Vorstand


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