Reitanlage: Reit- und Fahrverein 1876 Amelsbüren e.V. • Thierstraße 291 • 48163 Münster
Ansprechpartner: Martin Wiesmann

Neue Corona-Schutzverordnung

Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona - Maßnahmen, gültig ab Mittwoch, den 24.11.2021, sind in der neuen Corona Schutzverordnung NRW geregelt.



Die Zugangsbeschränkungen werden im § 4 geregelt.

Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmender ausgeübt werden:

  1. die gemeinsame Sportausführung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport.
  2. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer
Die Maskenpflicht wird in § 3 geregelt.

An folgenden Orten ist mindestens eine Maske (sogenannte OP Maske) zu tragen:

  1. in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume – mit oder ohne Eingangskontrolle- auch Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind.
Somit gelten ab sofort folgende Regelungen bei Nutzung unserer Vereinsanlage

  • Die Vereinsanlage darf ab sofort nur noch von immunisierten Mitgliedern betreten werden!
  • In allen Gebäuden ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz Pflicht!

Jeder Anlagennutzer und Besucher muß seine Immunisierung nachweisen.

Dazu fordern wir alle Anlagenutzer und Besucher auf die entsprechenden Unterlagen (Genesen oder Geimpft) an folgende EMail zu schicken:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Nachweise werden über den Zeitraum der aktuell gültigen Coronaverordnung aber nicht länger als 6 Monate archiviert und anschließend vernichtet.

Diese Vorgaben gelten für alle Vereinsmitglieder ab 16 Jahren.  Die Nachweise müssen bis spätestens 27.11.2021 vorliegen.

Der Verstoß gegen diese Verordnung wird dem nicht immunisierten Anlagennutzer mit 250,-€ Bußgeld vom Ordnungsamt in Rechnung gestellt.                                       

Der Verein wird parallel mit einem Bußgeld in Höhe von 1000,-€ belastet.

Sollte es zu einem Verstoß durch ein nicht immunisiertes Mitglied kommen, wird der Verein das Bußgeld in Höhe von 1000,-€ dem Mitglied in Rechnung stellen.

Die vorsätzliche Missachtung der vorgenannten Regelung, bewirkt einen Vorstandsbeschluss der zum direkt Ausschluss aus dem Verein führt.

Wir hoffen mit diesen Regelungen etwas Klarheit für die nächsten Wochen geschaffen zu haben und bitten nochmal dringlichst um die Einhaltung dieser Regelungen.
Das Ordnungsamt wird in dieser Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Deshalb ist die korrekte Einhaltung der Regelungen ausnahmslos verpflichtend. Wir gehen davon aus, dass diese Ausnahmesituation von allen Vereinsmitgliedern verantwortungsvoll mitgetragen wird und eine gegenseitige Rücksichtnahme erfolgt.

Bleibt weiterhin gesund!

Euer Vorstand                                                            


Wir brauchen Ihre Zustimmung!

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